Landesgruppe der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Thüringens

Hauptaufgaben des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst

Fachliche Leitung

Der ÄLRD ist für die fachliche Leitung des Rettungsdienstes in Thüringen verantwortlich. Er stellt sicher, dass die medizinischen Standards eingehalten werden und die Qualität der Versorgung gewährleistet ist.

Einsatzplanung und Steuerung

Der ÄLRD plant und steuert den Einsatz von Rettungsmitteln und Rettungsdienstpersonal. Er sorgt dafür, dass die Ressourcen effizient eingesetzt werden und eine optimale Versorgung der Patienten gewährleistet ist.

Qualitätsmanagement

Der ÄLRD ist für das Qualitätsmanagement im Rettungsdienst zuständig. Er entwickelt und überwacht Qualitätsstandards, führt regelmäßige Qualitätskontrollen durch und leitet Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung ein.

Fort- und Weiterbildung

Der ÄLRD ist für die Fort- und Weiterbildung des Rettungsdienstpersonals zuständig. Er entwickelt Schulungskonzepte, organisiert Fortbildungsveranstaltungen und sorgt dafür, dass das Personal auf dem neuesten Stand der medizinischen Entwicklung ist.

Koordination mit anderen Fachbereichen

Der ÄLRD koordiniert die Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen, wie zum Beispiel Krankenhäusern, Feuerwehr und Polizei. Er stellt sicher, dass die Abläufe reibungslos funktionieren und eine optimale Versorgung der Patienten gewährleistet ist.

Öffentlichkeitsarbeit

Der ÄLRD ist Ansprechpartner für die Öffentlichkeit, die Medien und andere Institutionen. Er informiert über den Rettungsdienst, klärt über medizinische Themen auf und trägt zur Aufklärung und Prävention bei.

Historisches

1992
Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG) vom 22.11.1992

§ 6 Aufgaben der Landkreise und kreisfreien Städte.
(5) Die Aufgabenträger haben einen für den Rettungsdienst verantwortlichen Arzt zu bestellen. Er hat insbesondere die Organisation und den Ablauf der Notfallrettung, die notfallmedizinische Weiterbildung der Notärzte und des nichtärztlichen Personals zu überwachen.

1995
Arbeitskreis "Ärztliche Leiter Rettungsdienst

Die ersten 5 Funktionsträger ÄLRD haben sich 1995 zum „Arbeitskreis Ärztliche
Leiter Rettungsdienst“ zusammengeschlossen. Inzwischen beraten sich die ÄLRD auf Landesebene und auf Bundesebene in den Landesverbänden und im
Bundesverband der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst und stimmen rettungsdienstliche Konzepte, Probleme und Vorgehensweisen miteinander ab. Dabei stehen vor allem Fragen zu Organisation und Finanzierung im Vordergrund.

2005
Bundesarbeitskreis "Ärztliche Leiter Rettungsdienst e.V."

2005 wurde der „Bundesarbeitskreis Ärztliche Leiter Rettungsdienst e.V.“ (BAK ÄLRD) mit Sitz in Köln gegründet.

2007
Bundesverband Ärztlicher Leiter Rettungsdienst

2005 wurde der „Bundesarbeitskreis Ärztliche Leiter Rettungsdienst e.V.“ (BAK ÄLRD) mit Sitz in Köln gegründet. Im Jahre 2007 wurde in Köln aus diesem Arbeitskreis der „Bundesverband Ärztlicher Leiter Rettungsdienst“, dem im September 2009 163 ÄLRD als Mitglieder angehören. Zahlreiche Landesarbeitskreise benannten sich nach dem Vorbild des Bundesarbeitskreises ebenfalls in Landesverbände „Ärztlicher Leiter Rettungsdienst“ um

2008
Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG) vom 16.07.2008

§ 13 Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
Der Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes hat einen für den Rettungsdienst verantwortlichen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst zu bestellen. Dieser hat insbesondere die Organisation und den Ablauf der Notfallrettung nach §3 Abs.3 sowie weisungsberechtigt die notfallmedizinische Fortbildung des nichtärztlichen Rettungspersonals zu überwachen und ist für die standardmäßige Vorgabe und Überprüfung ärztlicher Behandlungsmaßnahmen einschließlich der Medikamentengabe verantwortlich. Bei der Sicherstellung der notärztlichen Versorgung vor Ort wirkt die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen mit den Aufgabenträgern des bodengebundenen Rettungsdienstes zusammen. Sie soll insbesondere dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst im Einvernehmen mit dem Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes ihre Weisungsrechte gegenüber den Notärzten übertragen.